Das Gefahrzeichen 112 „Unebene Fahrbahn“ mit zwei schwarzen Wellen auf weißem Grund warnt vor Unebenheiten in der Fahrbahn wie Schlaglöchern, Bodenwellen, Querrinnen oder Schienen.
Zwei Voraussetzungen müssen für den Einsatz von VZ 112 gegeben sein: Es handelt sich um gut ausgebaute Straßen, auf denen nicht mit Unebenheiten zu rechnen ist. Außerdem muss klar sein, dass die unebenen Fahrbahnstellen bei der geltenden Höchst- oder Richtgeschwindigkeit eine Gefahr für den Fahrzeugverkehr darstellen können.
Das Zeichen 112 darf auch eingesetzt werden, um auf Unebenheiten durch Schienen hinzuweisen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Gleise nicht oder nur selten befahren werden und Schienenfahrzeuge keinen Vorrang haben.
Wenn die unebene Fahrbahnstrecke sehr lang ist, empfiehlt es sich, zusätzlich die Länge der Gefahrstrecke anzugeben.
VZ 112 Unebene Fahrbahn im Überblick
- kündigt Unebenheiten in der Fahrbahn an
- Einsatz nur auf gut ausgebauten Strecken, wenn Fahrzeugverkehr bei geltender Höchstgeschwindigkeit gefährdet
- Kombination mit Zusatzzeichen zur Länge der Gefahrstrecke möglich
- Aufstellung auch vor selten befahrenen Gleisen und Schienenfahrzeugen ohne Vorrang
















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